Der Vertrag zwischen Creator und Auftraggeber ist ein wichtiger Bestandteil der Zusammenarbeit. Er dient dazu, die Rechte und Pflichten der beteiligten Personen festzulegen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. 

Ein häufig genutzter Vertragstyp ist der Werkvertrag, bei dem der Creator für einen Auftraggeber ein bestimmtes Ergebnis erbringen muss. Hierbei kann es sich zum Beispiel um die Erstellung von Videos oder Fotos handeln.

Oftmals schreckt uns der Begriff “Vertrag” allerdings ab, da er aus der juristischen Ebene stammt. In solchen Fällen haben wir den Drang, uns an eine Rechtsberatung zu wenden, um mehr Sicherheit zu erlangen. Das ist natürlich in Ordnung, aber nicht immer notwendig.

Worauf ist bei einem Vertrag zu achten? 

Es gibt einige wichtige Punkte, auf die man bei einem Vertragsabschluss achten sollte:

Ein wichtiger Bestandteil jedes Vertrags ist die Vergütung, die der Creator für seine Leistungen erhält. Wird eine Kooperation auf CCFY abgeschlossen, sind die Preise der Creator jedoch für alle transparent, sodass dieser Punkt nicht mit im Vertrag aufgeführt werden muss. 

Ein weiterer Punkt in einem Vertrag ist die Haftung. Sollte es während der Durchführung des Auftrags zu Problemen oder Schäden kommen, muss geklärt werden, wer in diesem Fall haftet. In der Regel ist der Job als Content Creator jedoch relativ ungefährlich. 

In jedem Fall sollte die Leistung geklärt werden: Welche Leistungen und muss der Creator erbringen? Wie muss die Leistung erbracht werden? Dies hilft, Missverständnisse zu vermeiden und die Erwartungen beider Seiten abzustimmen.

Außerdem können Fristen und Termine im Vertrag aufgenommen werden – sofern der Creator in seinem Gig keine Leistungsdauer angegeben hat – und die Nutzungsdauer des Contentmaterials bestimmt werden. 

Natürlich sind dies nur beispielhafte Bestandteile eines Vertrages. Ein Vertrag kann individuell gestaltet werden. Um die Thematik aber etwas zu vereinfachen, haben wir einen Mustervertrag zum Download bereitgestellt. Der Mustervertrag kann personalisiert und nach Wunsch geändert werden – alles kann, nichts muss. 

Hier geht es zum Vertrag:

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